Staatlich anerkannt
Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher*in
(in Vollzeit und tätigkeitsbegleitender Ausbildungsform)
Die Fachschulausbildung ist eine dreijährige höhere Ausbildung. Neben der theoretischen Ausbildung finden Blockpraktika in verschiedenen Pädagogischen Bereichen statt.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit dem Erwerb der Fachoberschulreife und dem Nachweis einer mehrwöchigen praktischen Tätigkeit im Sozialbereich, eine abgeschlossene Ausbildung Sozialassistenz mit einem Mindestdurchschnitt von 3,0, Abitur mit dem Nachweis einer mehrwöchigen praktischen Tätigkeit im Sozialbereich oder eine abgeschlossene Fachhochschulreife. Nach der Ausbildung ist der Einsatz in der gesamten Bundesrepublik möglich.
Ausbildungsinhalte
Deutsch, Englisch, Biologie und Politische Bildung
Außerdem im berufsbezogenen Lernbereich in den Lernfeldern:
- Die berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Arbeit in den Bildungsbereichen gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Arbeitsfelder, Standards, Pressearbeit, Teamentwicklung, Qualität - Wahlpflichtbereich
Erwerb der Fachhochschulreife ist im Wahlbereich möglich:
Zusätzlicher Unterricht in den Fächern Mathematik und Deutsch/Kommunikation
Einsatzmöglichkeiten
- Kitas
- Horte
- Jugendeinrichtungen
- Heime für Kinder und Jugendliche
- Begegnungsstätten
- Beratungseinrichtungen
- Streetworkerin
Tätigkeitsfelder
Eine Erzieherin betreut Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses.
Sie unterstützt die Planung und Gestaltung von Bildungsprozessen.
Die Erzieherin muss die gesellschaftliche Lage von Kindern und Jugendlichen erfassen können und sie in besonderen Lebenssituationen unterstützen.
Eine der wesentlichen Aufgaben ist es, Ressourcen und besondere individuelle Fähigkeiten zu fördern.
Zugangsvoraussetzungen
- Fachoberschulreife und Sozialassistent oder sonstiger Berufsabschluss und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
- Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
Besonderheiten
- schulgeldpflichtig - 40,00 EURO/ Monat
(mit der Möglichkeit zum Erhalt von BAFÖG nach dem AFBG für soziale Berufe, je nach individueller Situation) - ermäßigte Plätze in begrenzter Anzahl vorhanden
Ausbildungsform und -dauer
Die Ausbildung in Vollzeit erfolgt:
- montags bis freitags, 8:30 bis 16:30 Uhr
- 3 Jahre mit insgesamt 2400 Unterrichtsstunden
- sowie 30 Wochen begleitendes Praktikum
Die Ausbildung tätigkeitsbegleitend erfolgt:
- montags und dienstags
- 3 Jahre mit insgesamt 1920 Unterrichtsstunden
- sowie 200 Stunden Praktikum
Die praktische Ausbildung erfolgt in ausgewählten Einrichtungen.
Weiterführende Bildungsinhalte für staatl. anerkannten Erzieher*in
Die Berufliche Schule für Sozialwesen "Sophie Scholl" stellt über den bundesweit vorgegebenen Lehrplan hinaus weiterführende Bildungsinhalte für ihre Schüler bereit. Diese sorgen für:
- eine hervorragende Berufsvorbereitung
- beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- noch mehr Freude und Erfolg im Beruf
Angeboten werden:
- 1. Hilfe (Zertifikat)
- 1. Hilfe am Kind (Zertifikat)
- Grundlagen der Instrumentalausbildung
- wahlweise Keyboard oder Gitarre (Zertifikat)
- Englisch in der KITA (Zertifikat)
- Entspannungstechniken (Zertifikat)
- Grundlagen darstellendes Spiel (Zertifikat)
- Grundlagen der Sprecherziehung (ohne Zertifikat)
- Bewegung mit Kindern im Wasser (ohne Zertifikat)
- Erlebnispädagogik in der Praxis (ohne Zertifikat)
- Gestaltung einer Arbeitsgemeinschaft bei Koopertionspartnern, als Vorbereitung auf die praktische Prüfung
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
weiterhin werden benötigt
- Infektionsschutzbelehrung (Gesundheitsamt)
- Nachweis Hepatitisimpfung (A/B)
- Nachweis Rötelimpfung
- Nachweis Masernimpfung
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